Prüfungen von Regalanlagen
Prüfungen von Regalanlagen
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Regalanlagen gehören zu den Arbeitsmitteln und unterliegen somit einer jährlichen Prüfungspflicht gemäß der Betriebssicherheitsverordnung.
Sie sind ebenso durch eine Befähigte Person zu prüfen wie alle anderen Arbeitsmittel. |
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