Im eigentlichen Sinne schreibt die DGUV Vorschrift 3 lediglich vor, dass ein Betreiber
„dafür zu sorgen hat, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin geprüft werden müssen“.
Neben den regelmäßigen Prüfungen sind die Geräte ebenfalls vor der Erstinbetriebnahme sowie nach Änderung oder Instandsetzung zu prüfen. Zusätzlich ist ein Prüfbuch für entsprechenden Anlagen und Geräte zu führen.