In der BGG 945, die für die Prüfung von Hebebühnen verantwortlich ist heißt es, dass
„die Einhaltung von sicherheitstechnischen Prinzipien sind die unbedingte Voraussetzung für die Vermeidung von Gefährdungen, die sich z.B. aus einem Umsturz der Hebebühne oder Versagen der Tragkonstruktion für Leben und Gesundheit von Personen sowie Sachen und Umwelt ergeben können.“
Dies sollten Sie sich als Unternehmer stets vor Augen halten, wenn Ihre Mitarbeiter mobile Hebe- oder Hubarbeitsbühnen zur Erfüllung Ihrer Arbeit benötigen.
Sie als Betreiber sind dazu veranlasst Ihre mobilen Hebebühnen einmal regelmäßig im Jahr durch eine Befähigte Person auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüfen zu lassen. Die Prüfungen sind nur an betriebsbereiten mobilen Hebebühnen durchzuführen und es sind von Ihnen als Betreiber für die Prüfung geeignete Prüflasten zur Verfügung zu stellen.
Durch ihr fachliches Wissen und ihre Ausbildung sind unsere Mitarbeiter dazu geeignet, diese von der Berufsgenossenschaft geforderten Prüfung, Ihrer Anlagen gemäß der Anforderung der BGG 945 durchzuführen. So können Sie mit unserer Hilfe die Sicherheit in Ihrem Unternehmen sicherstellen.