Die Maschinenrichtlinie, kurz MaschRL, dient zur Regelung der Unfallverhütung für Maschinen jedweder Art beim Inverkehrbringen in den Europäischen Wirtschaftsraum. Sie entstand 1995 und wurde in ihrer aktuellen Fassung im Jahre 2006 neu veröffentlicht. Durch die MaschRL soll der Vertrieb von Maschinen im innereuropäischen Raum erleichtert werden, da für jedes EU-Mitglied identische Bestimmung für ein Inverkehrbringen einer Maschinen gelten.
Die MaschRL ist rechtsverbindlich und wird in Deutschland über das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz umgesetzt.Die Maschinenrichtlinie fordert von Herstellern von Maschinen mehrere Dinge die stets zu erfüllen sind bevor sie diese Maschine in Verkehr bringen. Sie setzt eine Risikobeurteilung der Maschine sowie eine ausführliche Dokumentation der Konstruktion voraus.
So müssen Beispielsweise die bestimmungsgemäße Verwendung der Maschine oder auch die möglichen Risiken, die beim Arbeiten mit der Maschine entstehen können, definiert und beschrieben sein. Darüber hinaus schreibt die Maschinenrichtlinie auch fest, dass bevor eine Maschine in Verkehr gebracht werden darf, ebenfalls auf ihre Risiken untersucht worden ist und zwar schon während der Konstruktion. Während dieses Prozesses sind mögliche Risiken auszuschließen, ist dies nicht möglich so sind die Konstrukteure der Maschine dazu verpflichtet diese Risiken zu minimieren.
Worauf nun bei der Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geachtet werden muss, wird Ihnen in unseren Schulungen beigebracht. Es wird immer mit expliziten Beispielen aus der Praxis gearbeitet.
Inhalte der Schulung:
- Nationales und europäisches Recht
- Anwendungsbereiche der Maschinenrichtlinie
- Herstelleranforderungen
- Konformitätsbewertung
- Risikobeurteilung und Dokumentationspflicht
- Folgen bei Verstößen