Damit im Brandfall der Schutz von Personen und Sachgegenständen garantiert werden kann, sehen die jeweiligen Landesbauordnungen für den Betreiber einer baulichen Anlage vor seine Brandschutztüren und –Tore sowohl nach ihrem Einbau als auch nach Veränderung sowie regelmäßig wiederkehrend, mindestens 1 mal jährlich, durch eine Befähigte Person prüfen zu lassen. Sie können durch unsere Hilfe die Sicherheit in Ihrem Unternehmen sicherstellen. |