Die Gefährdungsbeurteilung bildet im Konzept einer Systematischen Prävention die Grundlage für einen wirksamen betrieblichen Arbeitsschutz. So kann Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit, vorgebeugt werden.
Gefährdungsbeurteilungen dienen als Hilfsmittel, um Ursachen für Störungen der Arbeit zu verringern und die Qualität der Führungstätigkeit zu verbessern.
Die gesetzliche Grundlage für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung liefert das Arbeitsschutzgesetz, §§ 5 und 6.