Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen

In Deutschland wird der Bereich der Arbeitssicherheit durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchcG) und das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) geregelt.

Durch die Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung werden rechltich geltenden Vorschriften, wie z.B. die UV-Vorschriften, erlassen.

Sie als Unternehmener sind nun verpflichtet diese Sicherheit an den Arbeitsplätzen in Ihrem Unternehmen sicherzustellen. Dabei können wir Sie unterstützen und Ihnen helfen die Anforderungen zu erfüllen.

Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit, kurz Sifa, darf nicht mit dem Sicherheitsbeauftragten oder dem Sicherheitsverantwortlichen eines Unternehmens verwechselt werden. Die Person die als Sifa eingesetzt wird, muss eine fachliche Aus­bildung durch die entsprech­ende Berufs­genossen­schaft nachweisen.

Die Hauptaufgabe der Sifa in Ihrem Unternehmen ist es, Sie als Unternehmen und Arbeitgeber auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu beraten und zu unterstützen. Auch wirkt die Sifa bei der Unfall­verhütung und in allen Fragen der menschen­gerechten (ergonomischen) Gestaltung der Arbeit mit.

Nach der DGUV Information 251-004 „Inhalt und Ablauf der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit“ werden die Tätigkeiten der Sifa mit dem PDCA(Plan-Do-Check-Act)-Konzept beschrieben.

  • Analyse des Arbeitssystems
  • Beurteilung der in der Analyse festgestellten Gefährdungen
  • Setzen von Schutzzielen
  • Entwicklung von Lösungsalternativen
  • Vorschläge zu geeigneten Lösungen (Geschäftsführung entscheidet)
  • Durchführung und Umsetzung der gewählten Lösung
  • Kontrolle der Wirksamkeit der Lösung

Unsere Mitarbeiter besitzen die geforderten Voraussetzungen um von Ihnen als Sifa in Ihrem Unternehmen eingesetzt zu werden. Sie stehen Ihnen bei allen Fragen und Problemen auf dem Feld der Arbeitssicherheit mit ihren Erfahrungen und ihrem fachlichen Wissen tatkräftig zur Seite.

Gefährdungs­beurteilungen nach BetrSichV

Die Gefährdungsbeurteilung bildet im Konzept einer Systematischen Prävention die Grundlage für einen wirksamen betrieblichen Arbeitsschutz. So kann Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit, vorgebeugt werden. Sie dient ebenfalls als Voraussetzung für die korrekte Auswahl von Arbeitsmitteln und -Stoffen oder der optimalen Gestaltung von Arbeitsprozessen und -Plätzen. Somit lassen sich technische Mängel, Organisationsmängel und Fehlverhalten verringern oder gar beseitigen.

Gefährdungsbeurteilungen dienen als Hilfsmittel, um Ursachen für Störungen der Arbeit zu verringern und die Qualität der Führungs­tätigkeit zu verbessern. Sie hilft bei der Entscheidung, wo und in welchem Umfang und mit welcher Dringlichkeit man Maßnahmen zu ergreifen hat. Die regelmäßige Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung führen zu einem kontinuierlichen Verbesser­ungsprozess in Ihrem Unternehmen. Die Informationen über die Ergebnisse der Beurteilung und über die zu treffenden Maßnahmen helfen Ihnen als Unternehmer und Ihren Mitarbeitern, sich sicherheits- und gesundheitsgerecht zu verhalten.

Die gesetzliche Grundlage für die Erstellung einer Gefährdungs­beurteilung liefert das Arbeitsschutzgesetz, §§ 5 und 6. Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen mit Ausnahme der privaten Haushalte. Es gilt nicht auf Seeschiffen und im Bergbau, soweit dort für den Arbeitsschutz entsprechende Rechtsvorschriften bestehen.

Zusätzlich dazu enthalten eine Reihe von Verordnungen und deren Regelwerke sowie Vorschriften der Unfallversicherungsträger spezielle Festlegungen zur Gefährdungsbeurteilung und deren Dokumentation, z.B.

  • Betriebssicherheits­verordnung und TRBS 1111
  • Bildschirmarbeits­verordnung
  • Biostoffverordnung und TRBA 400
  • Hinweise zur Vorbereitung und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung 1/21
  • Gefahrstoff­verordnung und TRGS 400
  • Lastenhandhabungs­verordnung
  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutz­verordnung
  • Arbeitsschutz­verordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)
  • Verordnung zur arbeits­medizinischen Vorsorge
  • Mutterschutz­richtlinienverordnung
  • Jugendarbeits­schutzgesetz
  • Vorschriften der Unfall­versicherungsträger, z.B. DGUV Vorschrift 1

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Blitzschutz

Durch äußere Einflüsse wie z.B. Witterungsbedingungen, Bau- oder Umbauarbeiten kann es zur Beschädigung der Fangstangen oder zu Schäden an der gesamten Blitzschutzanlage kommen.

Nach der DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) müssen Blitzschutzanlagen der Schutzklassen I und II einmal pro Jahr wiederkehrend und alle zwei Jahre umfassend geprüft werden.
Bei Blitzschutzanlagen der Schutzklassen III und IV ist wiederkehrend alle zwei Jahre eine Sichtprüfung und alle vier Jahre eine umfassende Prüfung notwendig.
Sogenannte kritische Anlagen sind einmal jährlich wiederkehrend umfassend zu prüfen, wobei Blitzschutzanlagen in explosionsgefährdeten baulichen Anlagen zusätzlich alle 6 Monate einer Sichtprüfung unterzogen werden sollten.

Unsere kompetenten Mitarbeiter beraten und unterstützen Sie gerne bei Fragen rund um Ihre Blitzschutzanlage und führen zusätzlich die oben aufgeführten wiederkehrenden Prüfungen an Ihrer Anlage durch.

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Brandschutztüren und -Tore

Für den Betreiber einer baulichen Anlage ergeben sich aus den jeweiligen Landesbauordnungen Pflichten, die auch die Wartung und Instandhaltung der in seiner Anlage eingebauten Brandschutztüren- und Tore beinhalten. Damit im Brandfall der Schutz von Personen und Sachgegenständen garantiert werden kann, werden Gebäude in Brandabschnitte gegliedert, die von einander abgetrennt sind.

Somit soll eine Feuer- oder Rauchausbreitung bei einem Brand verhindert werden. Um dies gewährleisten zu können, müssen Brandschutztüren und –Tore sowohl nach ihrem Einbau als auch nach Veränderung sowie regelmäßig wiederkehrend durch eine Befähigte Person geprüft werden. Wir können für Sie Begutachtungen als anerkannter Brandschutzbeauftragter durchführen und Sie bei Problemen beraten.

Dabei müssen auch die Feuerabschlüsse mit geprüft werden, da diese den Brand einschränken und somit die Ausbreitung des Feuers verhindern sollen. Diese Feuerabschlüsse werden nach der DIN 4102-2 in Feuerwiderstandsklassen unterteilt, die Auskunft darüber geben wie lange der Abschluss einem Brand widerstehen kann.

Brandschutztüre

Feuerwiderstandsklassen

F 30 >30, feuerhemmend

F 60 >60, hochfeuerhemmend

F 90 >90, feuerbeständig

F 120 >120, feuerbeständig

F 180 >180, feuerbeständig

Flucht- und Rettungspläne

Das Erstellen von Fluchtplänen ist ein sehr wichtiger Aspekt zum Thema Brandschutz, denn dadurch können Menschenleben gerettet werden. Üblicherweise führen Fluchtwege über Treppen, Leitern oder Flure ins Freie oder in einen gesicherten Bereich.

Die Erstellung von Rettungsplänen für Feuerwehr- und Krankenwagenfahrzeuge, werden gemäß nach den in Deutschland geltenden Vorschriften vorgenommen. Sie ermöglichen es den Fahrzeugen möglichst nah an die Brand- bzw. Unfallstelle heranzufahren, um auf schnellstem Wege einzugreifen.

Raumkonzepterstellung von Lüftungsanlagen

Ein wichtiger Punkt zum Thema Brandschutz ist die Installation von Lüftungsanlagen in Gebäuden. Um zu gewährleisten, dass während eines Brandfalls kein Rauch oder heiße Gase in andere Räume gelangen, müssen Lüftungsanlagen brand- und betriebssicher sein.
Die Richtlinienreihe VDI 6022 „Raumlufttechnik, Raum­luftqualität“ befasst sich mit den Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Geräte und Anlagen. Ziel dieser Richtlinienreihe ist die Erzeugung von gesundheitlich bekömmlicher Atemluft in Gebäuden.

Lüftungsanlage

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Explosionsschutz

Die Erfüllung der europäischen und internationalen Ex-Schutz-Anforderungen setzen den Einsatz einer sachkundigen Person voraus.

Die ausgehende Gefahr von brennbaren Stäuben, Gasen oder Aerosolen ruft in Deutschland jedes Jahr große wirtschaftliche und gesundheitliche Schäden hervor.

Daher ist es für Unternehmen, welche ihre Produktion in explosionsfähigen Bereichen durchführen, unausweichlich sich eine kundige Person in diesem Aufgabenfeld zu Rate zu ziehen.

  • Betrachtung von Explosionsgefahren für Gase und Stäube
  • Erstellung von Explosionsschutzdokumenten
Erstellung des Explosionsschutz

Ziel dieser befähigten Person mit besonderen Aufgaben gemäß der TRBS 1203 ist es, einen vorbeugenden Explosionsschutz gemäß der Richtlinie 2014/34/EU zu erstellen, was die Schaffung einer Gefährdungsbeurteilung, einem Gefahrenabwehrplan und eines Explosionsschutzdokuments mit sich zieht.

Das nationale Regelwerk, auf welches hierbei zurückgegriffen wird, entspricht der Betriebssicherheitsverordnung.

Begehung der Gefahrenbereiche

Neben der Erstellung der oben aufgeführten Dokumente, begehen unsere befähigten Person mit besonderen Aufgaben gemäß der TRBS 1203 auch regelmäßig die möglichen Gefahrenbereiche, in denen ein mögliches Explosionsrisiko bestehen kann.

Schulungen und jährlich erforderliche Unterweisungen

Das Schulen und das jährlich erforderliche Unterweisen Ihrer Mitarbeiter gehört zum Aufgabengebiet unserer befähigten Personen mit besonderen Aufgaben gemäß der TRBS 1203.

Durch unsere Fachkompetenz möchten wir dazu beitragen, die Sicherheit in Ihrem Unternehmen zu erhöhen.

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Gefahrstoffbeauftragter

Für den Betreiber einer baulichen Anlage ergeben sich aus den jeweiligen Landesbauordnungen Pflichten, die auch die Erfassung der im Betrieb genutzten Gefahrstoffe und deren Lagerung sowie die fachgerechte Nutzung beinhalten.

Damit der Schutz von Personen und Sachgegenständen garantiert werden kann, werden in Gebäuden Lagerstätten eingerichtet, welche entsprechende Vorrausetzungen erfüllen, um notwendige Sicherheiten bei der Lagerung von Gefahrstoffen zu gewährleisten. Somit soll eine Explosions-, Brand- oder Vergiftungsgefahr unterbunden werden. Um dies gewährleisten zu können, müssen Gefahrstoffe sowohl hinsichtlich ihrer Lagerung als auch nach Art ihrer Verwendung durch eine Befähigte Person erfasst und begutachtet werden.

Wir können diese Begutachtungen als anerkannter Gefahrstoff­beauftragter durchführen und Sie bei Problemen beraten.

Lagerung von Gefahrstoffen

Innerhalb der Gefahrstoffprüfung müssen auch die Sicherheits­vorkehrungen hinsichtlich der gemeinsamen Lagerung unterschiedlicher Stoffe mit geprüft werden, da diese unter Umständen mit einander reagieren können und damit eine erhebliche Gefährdung darstellen. Diese Erfassung geschieht nach der TRGS 510, die Auskunft darüber gibt, wie einzelne Gefahrstoffe zu lagern sind und welche Vorkehrungen dafür getroffen werden müssen.
Darüber hinaus geben die Gefahrstoffverordnung und die TRGS 510 Auskunft über die jeweils ausgehenden Gefahren der Stoffe und den damit verbunden notwendigen Kennzeichnungen der Gefahrenstoffe durch Piktogramme und Gefahrenhinweise wie den H-Sätzen.
Diese H-Sätze (Hazard Statements) geben Auskunft über die Gefährdungen, welche von chemischen Stoffen und Zubereitungen ausgehen. Aufgrund des Fachwissens und ihrer Ausbildung sind unsere Mitarbeiter dazu befähigt, diese durch die Landesbauordnungen geforderte Erfassung Ihrer Gefahrstoffe und deren Lagerung durchzuführen.
So können Sie durch unsere Hilfe die Sicherheit in Ihrem Unternehmen sicherstellen.

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EG-Konformitäts­bewertungsverfahren

In unserer heutigen Zeit mit unseren globalisierten Märkten, sind Maschinen dadurch gekennzeichnet, dass sie uns Tätigkeiten ermöglichen, zu denen wir ohne ihre Hilfe auf Grund unserer physischen und psychischen Grenzen niemals möglich wären. Jedoch darf man einen wichtigen Punkt dabei nicht vernachlässigen. Sie müssen abschätze, welche Risiken Maschinen für Sie und Ihre Mitarbeiter mit sich bringen. Um diese abschätzen zu können muss eine Risikobeurteilung erstellt werden.

Für alle in der EU niedergelassenen Herstellern von Maschinen und Anlage oder für die Importeure dieser, gelten Gesetzte und Richtlinien an die Sie sich vor dem Inverkehrbringen ihrer Maschinen und Anlagen zu halten haben.

Prüfung technischer Dokumentation

Die technische Dokumentation umfasst alle Dokumente, die ein technisches Erzeugnis beschreiben und sie ist für die Hersteller von Maschinen und Anlagen eine gesetzliche Pflicht. Die technische Dokumentation liefert Information für den Verwender der Anlage oder Maschine und deren Verwendung und ist für die Produkthaftung unerlässlich.

Bei der Erstellung der technischen Dokumentation sind idealer Weise alle Funktionsbereiche des Herstellers integriert. Dabei kümmert sich die Entwicklungs- und Konstruktionsabteilung um Dinge wie Risikoanalysen, Konstruktionsunterlagen oder Spezifikation. Gesonderte Fachkräfte hingegen befassen sich mit den Dokumenten der Qualitätssicherung.

Eine gut strukturierte und hoch qualitative technische Dokumentation bringt für alle Nutzer Vorteile mit sich und minimiert Risiken, die aus falscher Handhabung resultieren können. Sie kann die Weiterentwicklung oder Reorganisation der Kommunikation erleichtern oder die einzelnen Ablaufprozesse optimieren.

Die Strukturierung Ihrer technischen Dokumente sollte logisch und gute nachvollziehbar sein. Sie muss für alle Mitarbeiter verständlich formuliert werden. Sie kann, um die Handhabung zu erleichtern, in thematischen Gruppen zusammen gefasst werden, jedoch nicht ohne eine genaue Zuordnung zu garantieren.

Wir kontrollieren ob diese gesetzlich geforderten Dokumente auch den Anforderungen an sie entsprechen. Bei Unstimmigkeiten erarbeiten unsere Mitarbeiter zusammen mit Ihnen, als Hersteller oder Inverkehrbringer, sowie Verwender eine Anlage oder Maschine, Lösungen und stellen sicher, dass Ihre Dokumente nach der Überprüfung den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Durchführung des gesamten Bewertungsverfahren

Für alle in der EU niedergelassenen Herstellern von Maschinen und Anlage oder für die Importeure dieser, gelten Gesetzte und Richtlinien an die Sie sich vor dem Inverkehrbringen ihrer Maschinen und Anlagen zu halten haben. Dass sie diese befolgen und einhalten, signalisiert die CE-Kennzeichnung auf dem fertigen Produkt.

Das EG-Konformitätsbewertungsverfahren nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist ein Überbegriff für die folgenden Tätigkeiten:

Auswählen
Ermitteln der Eigenschaften
Bewerten, ob vorgegebene und allgemeine Anforderungen eingehalten werden
Bestätigen, der Einhaltung der Normen und Richtlinien durch Erklärungen der Hersteller oder Zertifikate von

Diese Konformitätsbewertung erlaubt es der Herstellern oder Importeuren die CE-Kennzeichnung an Ihren Produkten anzubringen. Zu den Dingen die bei einem Konformitätsbewertungsverfahren gemäß MaschRL 2006/42/EG verpflichtend sind gehören auch die Analyse der möglichen Gefährdungen und die Beurteilung der absehbaren Risiken.

Wir wissen aufgrund des fachlichen Wissen und der in vielen Jahren gesammelten Erfahrung, welche Stolpersteine es während des Verfahrens geben kann und wie Sie diesen am besten aus dem Weg gehen können, bzw. diese überwinden können. Unsere Mitarbeiter helfen dabei, in enger Zusammenarbeit mit Ihrem Unternehmen die geforderten Nachweise zu erbringen, um die Konformität der entsprechenden EU-Normen nachzuweisen.

Risikobeurteilungen
In unserer heutigen Zeit mit unseren globalisierten Märkten, sind Maschinen dadurch gekennzeichnet, dass sie uns Tätigkeiten ermöglichen, zu denen wir ohne ihre Hilfe auf Grund unserer physischen und psychischen Grenzen niemals möglich wären. Jedoch darf man einen wichtigen Punkt dabei nicht vernachlässigen. Sie müssen abschätze, welche Risiken Maschinen für Sie und Ihre Mitarbeiter mit sich bringen. Um diese abschätzen zu können muss eine Risikobeurteilung erstellt werden.

Da vielen Unternehmen sowohl das fachliche Wissen und als auch die praktischen Erfahrungen bei der Erstellung einer Risikobeurteilung fehlen, unterstützen wir Sie dabei. Während der Risikobeurteilung durchläuft Ihr Unternehmen zusammen mit unseren Mitarbeitern mehrere Prozessschritte.

1. Bestimmen der Grenzen der Maschine (räumliche, energetische, etc.)<

2. Ermitteln der Gefährdungen und der damit verbundenen Gefährdungssituationen, die von der Maschine ausgehen können

3. Abschätzen der Risiken unter Berücksichtigung der Schwere möglicher Verletzungen oder Gesundheitsschäden und der Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens

4. Bewerten der Risiken, um zu ermitteln , ob eine Risikominderung erforderlich ist

5. Beseitigung der Gefährdungen oder Mindern der mit diesen Gefährdungen verbundenen Risiken.


 

 

 

 

 

 

 

 

Das Hauptaugenmerk dabei liegt auf der genauen Analyse von möglichen Unfällen und Gefährdungen am Arbeitsplatz. Unsere Mitarbeiter wissen wie sie diese identifizieren können, und versuchen zusammen mit Ihrem Unternehmen auf die jeweiligen Gefährdungen entsprechend eine Lösung zu finden. Dabei werden die folgenden Möglichkeiten betrachtet und die Möglichkeit deren Umsetzung betrachtet.

  • Risikovermeidung statt Risikominderung
  • Stärkere Berücksichtigung von Unsicherheiten und Verteilung/li>
  • Stärkung von Sicherheitskultur im Unternehmen/li>
  • Verbesserung der ganzheitlichen Versorgung im Bereich der Arbeits- und Umweltmedizin/li>

Lassen sich diese Punkte umsetzten, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass man auch mit den neuartigen und unkonventionellen Risiken am Arbeitsplatz fertig werden kann.

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Löschwassertechnik

Im Falle eines Brandes ist es von elementarer Wichtigkeit, Löschwasser in ausreichender Menge auf dem kürzesten Wege zur Brandstelle zu fördern. Hierzu bedarf es der richtigen Löschwassertechnik. Diese ist allerdings in regelmäßigen Abständen zu prüfen. Unser Unternehmen hat sich deshalb auf die folgenden gängigen Prüfungen spezialisiert:

1. Wandhydranten Typ F gem. DIN 14461-1

2. Wandhydranten Typ S gem. DIN 14461-6

3. Trockene Steigleitungen gem. DIN 14462

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Prüfungen von Betriebsmitteln und Anlagen

In Deutschland gibt es viele Normen und Richtlinien in denen steht welche Anlage oder Betriebsmittel, wie, wann und was genau daran zu prüfen ist.

Wir verfügen über die entsprechenden Anerkennungen um diese Prüfungen ordnungsgemäß für Sie durchzuführen, sodass Sie die rechtlichen Vorschriften auch befolgen.

Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3

Im eigentlichen Sinne schreibt die DGUV Vorschrift 3 lediglich vor, dass ein Betreiber

„dafür zu sorgen hat, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin geprüft werden müssen“.

Neben den regelmäßigen Prüfungen sind die Geräte ebenfalls vor der Erstinbetriebnahme sowie nach Änderung oder Instandsetzung zu prüfen. Zusätzlich ist ein Prüfbuch für entsprechenden Anlagen und Geräte zu führen.

UVV-Bestimmungen

Was sind UVV-Bestimmungen?

UVV steht für Unfallverhütungsvorschrift. Sie werden von den jeweiligen Berufsgenossen-schaften aufgestellt und regeln alle Prozesse die ein sicheres Arbeiten mit technischen Arbeits- und Betriebsmitteln ermöglichen sollen. Die UVV stellen für Unternehmen Pflichten dar, die für Sicherheit und den Gesundheitsschutz verpflichtend sind.

In den UVV sind auch die Prüfungsintervalle festgehalten nach denen die Arbeits- und Betriebsmittel zu prüfen sind.

Warum sind Prüfungen nach UVV wichtig?

Die UVV-Prüfungen sind Sicherheitsprüfungen und sind immens wichtig für Sie als Betreiber einer Maschinen oder Anlage, da Sie als Betreiber im Schadensfall oder bei Unfällen mit einer solchen nicht geprüften Maschine oder Anlage den Versicherungsschutz verlieren.

Sie als Betreiber sind dazu verpflichtet für jede ihrer Maschinen und Anlagen, die prüfpflichtig sind, ein Prüfbuch zu führen, in welchem folgende Angaben festzuhalten sind:

Datum und Umfang der Prüfung
Ergebnis der Prüfung mit angaben festgestellter Mängel
Beurteilung, ob ein weiterer Betrieb bedenkenlos ist
Eventuell Termin für eine Nachprüfung
Name und Anschrift des Prüfers
Eine Prüfplakette, die Auskunft über die nächste regelmäßige Prüfung gemäß den geltenden UVV gibt

Technische Arbeits- und Betriebsmittel sollten ohne gültige UVV-Prüfung nicht verwendet werden, da Sie als Betreiber keine Ansprüche auf Versicherungsschutz stellen können, sollte etwas während des Betriebs / der Arbeit passieren.

Wer darf nach UVV prüfen?

Die UVV-Prüfungen dürfen nur durch eine Befähigte Person oder einen Sachverständigen durchgeführt werden. Befähigte Personen müssen einen vertieften Wissenstand der entsprechenden Arbeitsschutzvorschriften nachweisen können, sodass er/sie den betriebssicheren Zustand einer Maschine oder Anlagebeurteilen kann. Sachverständige hingegen werden durch die jeweiligen Berufsgenossenschaften zu den Prüfungen ermächtigt. Sie als Betreiber haben die Pflicht ihre Betriebs- und Arbeitsmittel mindestens einmal Jährlich einer UVV-Prüfung zu unterziehen, damit die Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb weiterhin gewährleistet werden kann.

Genau dies können wir als Sachverständigenbüro Ihnen bieten. Unsere Mitarbeiter prüfen Ihre Anlagen und Maschinen mit dem entsprechenden Ermächtigungen und dem technischen Wissen, sodass Sie sich der Funktionsfähigkeit dieser sicher sein können.

Arbeits- und Schutzgerüste

Wird ein Gerüst nach seiner Aufstellung, bzw. unmittelbar vor der Benutzung nicht ausreichend in Augenschein genommen, kann dies gravierende Folgen nach sich ziehen. So kann es zum Verlust der Standsicherheit, zu Absturzunfällen und zum Verlust der Arbeitssicherheit kommen.

Die Verantwortung des betriebssicheren Zustands von Gerüsten liegt beim Unternehmer. Dieser hat sicher zu stellen, dass die Gerüste vor ihrer erstmaligen Verwendung von einer dazu befähigten Person gesichtet werden. Unterschieden wird hierbei nach DIN EN 12811 und DIN EN 4420 zwischen Arbeits- und Schutzgerüsten.

Unsere Kompetenten Mitarbeiter stehen Ihnen bei Fragen rund um den Aufbau, sowie der Abnahme und Prüfung Ihrer Arbeits- und Schutzgerüste gerne zur Verfügung.

Prüfungen von mobilen Hebe-& Hubarbeitsbühnen

Im DGUV Grundsatz 308-002, die für die Prüfung von Hebebühnen verantwortlich ist heißt es, dass

„die Einhaltung von sicherheitstechnischen Prinzipien sind die unbedingte Voraussetzung für die Vermeidung von Gefährdungen, die sich z.B. aus einem Umsturz der Hebebühne oder Versagen der Tragkonstruktion für Leben und Gesundheit von Personen sowie Sachen und Umwelt ergeben können.“

Dies sollten Sie sich als Unternehmer stets vor Augen halten, wenn Ihre Mitarbeiter mobile Hebe- oder Hubarbeitsbühnen zur Erfüllung Ihrer Arbeit benötigen.

Sie als Betreiber sind dazu veranlasst Ihre mobilen Hebebühnen einmal regelmäßig im Jahr durch eine Befähigte Person auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüfen zu lassen. Die Prüfungen sind nur an betriebsbereiten mobilen Hebebühnen durchzuführen und es sind von Ihnen als Betreiber für die Prüfung geeignete Prüflasten zur Verfügung zu stellen.

Durch ihr fachliches Wissen und ihre Ausbildung sind unsere Mitarbeiter dazu geeignet, diese von der Berufsgenossenschaft geforderten Prüfung, Ihrer Anlagen gemäß der Anforderung der DGUV Grundsatz 308-002 durchzuführen. So können Sie mit unserer Hilfe die Sicherheit in Ihrem Unternehmen sicherstellen.


Prüfungen von Türen & Toren

Auch Türen und Tore unterliegen den allgemein geltenden sicherheitstechnischen Bestimmungen. Aufgrund der Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind auch sie mindestens einmal jährlich durch eine Befähigte Person auf ihren betriebssicheren und ordnungsgemäßen Zustand hin zu prüfen.

Die Prüfungen umfassen sowohl eine Überprüfung der mechanischen als auch der elektrischen Komponenten der Anlagen. Es wird besonders die Funktionalität der Sicherheitseinrichtungen betrachtet. Dass es zu Unfällen mit Mitarbeitern kommt, weil ein Tor sich trotz Blockade durch den Mitarbeiter schließt soll somit vermieden werden. Aber auch die Schließkanten, Führungsschienen oder die Abdeckungen der Anlage werden überprüft um Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen frühzeitig erkennen zu können.

ie regelmäßige Überprüfung Ihrer Türen und Toren stellt höchste Betriebssicherheit und eine längere Lebensdauer sicher, wodurch sich Folgekosten für Ihr Unternehmen minimieren lassen. Unsere Mitarbeiter besitzen die erforderlichen Nachweise und das fachliche Wissen um Ihre Türen und Tore zu prüfen und bestätigen Ihnen den betriebssicheren und ordnungsgemäßen Zustand Ihrer Anlagen.

Prüfungen von Traversen

Auch Traversensysteme gehören zu den technischen Arbeits- und Betriebsmitteln, dürfen sie nicht ohne gültige UVV-Prüfung betrieben werden. Im Schadensfall haben Sie als Betreiber nämlichen kein Anrecht auf Versicherungsschutz. Sie sind somit auch mindestens einmal jährlich durch einen Befähigte Person auf den betriebssicheren Zustand zu überprüfen. Bei dem erstmaligen Inverkehrbringen von Traversen, unterliegen diese der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und es muss das entsprechende Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt werden.

Da Traversen den unterschiedlichsten Belastungen ausgesetzte werden, ist ständig zu beobachten ob es zu Ermüdungserscheinungen des Materials kommt. Dadurch können sich auch die Intervalle der regelmäßigen Prüfungen verkürzen. So können Sie einem vorzeitigen Materialversagen verbeugen.

Sie als Unternehmer sind für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und einen reibungslosen Ablauf Ihres Betriebes verantwortlich. Unsere Mitarbeiter besitzen die erforderlichen Nachweise und das fachliche Wissen um Ihre Traversen zu prüfen und bestätigen Ihnen den betriebssicheren und ordnungsgemäßen Zustand Ihrer Arbeitsmittel.

Prüfungen von Flurförderzeuge

Der Gabelstapler gehört in einer Vielzahl von Unternehmen zu dem vorrangig genutzten Transportmittel um Lasten innerhalb des Unternehmens zu befördern. Darin liegt auch die Tatsache begründet, dass es jährlich zu ca. ¼ Millionen Arbeitsunfällen während des innerbetrieblichen Transports kommt.

Mehr als die Hälfte dieser Unfälle, durch Arbeiten mit und an Gabelstaplern, gehen auf menschliches Versagen zurück. Diese vermeintlich kleinen Unfälle können oft schwerwiegendere Folgen für Sie, Ihre Mitarbeiter oder auch Ihre Lagereinrichtungen und eingelagerten Produkte haben.

Diese Unfälle lassen sich durch geschultes Personal und durch regelmäßig geprüfte Fahrzeuge verringern. Die regelmäßigen Prüfungen die in der DGUV Vorschrift 68 festgeschrieben sind werden durch unsere fachlich geschulten und ausgebildeten Mitarbeiter durchgeführt damit Sie sich die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Ihrer Maschinen sicher sein können.

Prüfungen von Leitern & Tritten

Auch wenn man es nicht vermutet so stellen Leitern und Tritte, die nicht mehr betriebssicher sind, eine große Gefährdung für ihre Mitarbeiter dar.

Die Ergebnisse einer Untersuchung der gesetzlichen Unfallversicherer haben gezeigt, dass 50 % Prozent aller durch Absturz verursachten Unfälle zu einer Arbeitsunfähigkeit führen. Dies ist ein Grund dafür, dass die Betriebssicherheitsverordnung von jedem Unternehmen verlangt seine Leitern und Tritte in regelmäßigen Abständen durch eine Befähigte Person auf seinen ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen. Da vielen Unternehmen die dafür ausgebildeten Mitarbeiter fehlen, können unsere Mitarbeiter dies für sie tun, damit Sie die Sicherheit Ihres Unternehmens und die Ihrer Mitarbeiter weiterhin gewährleisten können.

Prüfungen von Krananlagen / Kranprüfungen

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Lasten befördern müssen, die zu schwer oder zu unhandlich für den Transport mit einem Gabelstapler sind, verwenden Sie bestimmt Krananlagen um diese Lasten zu befördern. Mit Hilfe von Kranen können Sie in Ihrem Unternehmen Lasten einfach und schnell transportieren. Um jedoch die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Ihrer Anlagen garantieren zu können, ist eine regelmäßige Überprüfung unerlässlich.

Aus diesem Grund sind Krananlagen auch nach Betriebssicherheitsverordnung prüfungspflichtig. Die wiederkehrende Prüfung an Krananlagen darf durch eine „Befähigte Person nach DGUV Vorschrift 52“ durchgeführt werden. Erstinbetriebnahmen sind durch einen anerkannten Sachverständigen, nach §28 wie in der DGUV Vorschrift 52

Darüber hinaus sind diese Prüfungen nur unter Zuhilfenahme von Prüflasten durch zuführen. Um das statische sowie das dynamische Verhalten des Kranes unter Last beurteilen zu können sind Fachkenntnis und Erfahrung unerlässlich. Es ist darüber hinaus verpflichtend, dass sowohl die Standsicherheit als auch Stabilität des Kranes zu prüfen.

Sie als Unternehmer sind für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und einen reibungslosen Ablauf Ihres Betriebes verantwortlich. Unsere Mitarbeiter besitzen die erforderlichen Nachweise und das fachliche Wissen um Ihre Krananlagen zu prüfen und bestätigen Ihnen den betriebssicheren und ordnungsgemäßen Zustand Ihrer Anlagen. Aber wir können nicht nur die Prüfung Ihrer Krane durchführen, sondern berechnen auch die Restlebensdauer Ihrer Kranhubwerke. Genaue Information zu den Prüfungen erhalten Sie natürlich auf Anfrage.

Prüfungen von Regalanlagen

Auch Regalanlagen gehören zu den Arbeitsmitteln und unterliegen somit einer jährlichen Prüfungspflicht gemäß der Betriebssicherheitsverordnung. Sie sind ebenso durch eine Befähigte Person zu prüfen wie alle anderen.

Kommissionierungs-, Ein- und Auslagerungsarbeiten beanspruche die Regalanlagen in Ihrem Unternehmen mehr als Sie glauben möchten. Oft werden die Nenngrößen die von den Herstellern vorgeschrieben wurden nicht eingehalten und es kommt zu Überbelastung von einzelnen Regalböden oder ganzen Fächern. Auch durch kleine Beschädigungen der Stützen und Querverstrebungen des Regals wird die komplette Statik und somit auch die Tragfähigkeit des Regals negativ beeinflusst und erhöht das Unfallrisiko.

Sie als Unternehmer sind für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und einen reibungslosen Ablauf Ihres Betriebes verantwortlich. Unsere Mitarbeiter besitzen die erforderlichen Nachweise und das fachliche Wissen um Ihre Regalanlagen zu prüfen und bestätigen Ihnen den betriebssicheren und ordnungsgemäßen Zustand der Anlagen.

Pressenprüfungen

Pressen sind bei Umformarbeiten wichtige Hilfsmittel, aber diese Maschinen bringen große Risiken und Gefahren mit sich. Um diesen zu erkennen und abschätzen zu können, bedarf es fundierter Kenntnisse der Anlagen und Erfahrung im Umgang mit den üblichen Umformungsprozessen. Dies gilt sowohl für handbetriebene als auch für vollautomatische Pressen.

Während der Pressenprüfung wird durch einen Sachverständigen oder eine Befähigte Person festgestellt, nach welchen Vorschriften die Ausrüstung der Presse und die Presse selbst beschaffen sein müssen. Die Beschaffenheit hängen jeweils vom Baujahr und der Erstinbetriebnahme der Anlage innerhalb der EU ab. Das Augenmerk wird hierbei größtenteils auf die Sicherheitseinrichtungen und die sichere Funktionsweise der Anlage gelegt.

Sie als Unternehmer sind für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und einen reibungslosen Ablauf Ihres Betriebes verantwortlich. Unsere Mitarbeiter besitzen die erforderlichen Nachweise und das fachliche Wissen um Ihre Pressen zu prüfen und bestätigen Ihnen den betriebssicheren und ordnungsgemäßen Zustand Ihrer Anlagen.

Prüfung ortsfester Anlagen und Maschinen

Bereits bei der Aufstellung ortsfester elektrischer Maschinen und Anlagen müssen diese in einem einwandfreien Zustand sein. Die Verantwortung hierzu ist vom Unternehmer zu tragen. Aufgrund dessen, dass die Maschinen und Anlagen mit Strom oder gar Starkstrom betrieben werden, gilt eine besonders große Sorgfaltspflicht. Bereits kleinste Beschädigungen an der Maschine oder Anlage kann zu Stromschlägen und Schwelbränden führen. Daher ist es unabdingbar, ortsfeste elektrische Maschinen und Anlagen auf ihre elektrische Funktionalität gemäß der DGUV Vorschrift 3 wiederkehrend alle vier Jahre zu prüfen.

Unsere kompetenten Mitarbeiter stehen Ihnen gerne bei Fragen rund um Ihre ortsfesten elektrischen Maschinen und Anlagen zur Verfügung und führen die elektrische Prüfung auf den ordnungsgemäßen Zustand bei Ihnen im Unternehmen durch.

Prüfung ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

Einführung

Um die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter zu erhöhen und teure Produktionsausfälle zu verhindern, ist ein entsprechender Standard der Sicherheit am Arbeitsplatz unumgänglich. Um diese Sicherheit garantieren zu können sind Sie als Betreiber dazu verpflichtet jedes Gerät den entsprechenden Normen und Richtlinien und Normen regelmäßig Kontrollieren und überprüfen zu lassen. Zu den Ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln gehören folgende Geräte:

Alle Geräte die einen Stecker haben,
sowie alle Geräte, die im Betrieb bewegt werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.

Beispielhaft sind hier unter anderen Handbohrmaschinen, Mehrfachsteckdosen oder auch EDV-Artikel, wie Computer und Drucker, zu nennen.

Unterschiede zwischen DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0702?

Im eigentlichen Sinne schreibt die DGUV V3 lediglich vor, dass ein Betreiber „dafür zu sorgen hat, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin geprüft werden müssen“. Neben den regelmäßigen Prüfungen sind die Geräte ebenfalls vor der Erstinbetriebnahme sowie nach Änderung oder Instandsetzung zu prüfen. Zusätzlich ist ein Prüfbuch für entsprechenden Anlagen und Geräte zu führen.

Neben den oben genannten Prüfungsarten gibt es noch die Wiederholungsprüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln die sich nach der DIN VDE 0702 richten. Einen genaueren Einblick über deren Inhalt kriegen Sie in der unten angegeben Tabelle.

Prüfverfahren Leckage
Unser Ziel ist es, Ihnen zu helfen, Ihre Druckluftsysteme effizienter zu gestalten und Kosten zu reduzieren. Mit unserem innovativen Infrarot-­Kamera-System, dem Fluke ii900, können wir Lecks in Ihren Druckluft­leitungen schnell und präzise lokalisieren. Unsere fortschrittliche Technologie ermöglicht es Ihnen, Energie­verschwendung zu minimieren und nachhaltiger zu arbeiten. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre Druckluft­anlagen zu optimieren und gleichzeitig die Umwelt­belastung zu verringern. Zusammen gestalten wir eine effizientere und nach­haltigere Zukunft für Ihr Unternehmen.
Sicherheits- und Gesundheitskoordinatoren
Unsere zertifizierten SiGeKo-Experten sorgen für sichere Arbeitsplätze. Mit maßgeschneiderten Risikobewertungen und Schulungen helfen wir Ihnen, Gesetzeskonformität und Sicherheit zu gewährleisten.

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S.W.P.-Berechnung von Kran-Hubwerken

Was ist eine S.W.P.-Berechnung überhaupt?

Eine Restlebensdauer- oder S.W.P (Safe Working Period)– Berechnung dient dazu festzustellen, unter welchen Belastungen die Hubwerke von Kranen standen. Dies ist wichtig, denn nur so kann man sagen wie lagen das Hubwerk noch verwendungsfähig ist. Werden diese Berechnungen nicht fachgerecht oder rechtzeitig durchgeführt können schnell Gefahren entstehen, deren Folgen nur schwer absehbar sind.

Es ist in Deutschland sogar durch die Berufsgenossenschaften vorgeschrieben, dass die Betreiber die Hubwerke ihrer Krananlagen mindestens einmal im Jahr durch einen Sachverständigen überprüfen lassen müssen. Die DGUV Vorschrift 54 schreibt dabei vor, dass es Bestandteil dieser Überprüfung ist, den verbrauchten Teil der theoretischen Nutzungsdauer zu ermitteln.

Warum sind S.W.P.-Berechnungen notwendig?

Maschinen, zu denen auch Kran-Hubwerke gehören, sind vom Hersteller so zu konzipieren und zu fertigen, dass unter den vorgesehenen Einsatzbedingungen ein Versagen infolge von Ermüdung oder Alterung ausgeschlossen ist. Nichts desto trotz ist nicht sicher, dass die diese vorgeschrieben Einsatzbedingungen immer korrekt eingehalten werden und somit können sich die während Konstruktion vom Hersteller errechneten Werte von denen, die die eigentliche Nutzung ergeben voneinander unterscheiden.

Um die Sicherheit seiner Mitarbeiter und somit seines Unternehmens zu sichern, sind diese Werte stets zu beobachten. Hilfreich dabei ist die Montage von Zähleinrichtungen, die den Hubweg der Kran-Hubwerke mit schreiben, wenn diese sowieso noch nicht montiert sind. Die Hubwege können auch handschriftlich im Betriebshandbuch niedergeschrieben werden.

Welchen Nutzen ziehen Sie aus einer S.W.P.-Berechnung?

Mit der jährlichen Überprüfung ihrer Kran-Hubwerke erhalten Sie zuverlässig Auskunft über deren noch verbleibende Nutzungsdauer. Durch diese ermittelten Werte lassen sich mögliche Gefahren durch die Ermüdung des Materials rechtzeitig erkennen und die eizuleitenden Maßnahmen können gründlich und durchdacht geplant werden. Zusätzlich kann man durch die Ergebnisse der S.W.P-Berechnung erkennen, ob die Zeit für eine Generalüberholung gekommen ist. Diese ist stets vom Hersteller durchzuführen und dabei werden ausschließlich originale Austauschteile verwendet, auf die der Hersteller auch wieder Garantie geben muss.

Durch unsere Berechnungen, Analysen und Bewertungen Ihrer Kran-Hubwerke, gewinne Sie als Betreiber die Gewissheit darüber wie lange Sie ihre Anlagen noch gefahrenlos nutzen können, oder welche Maßnahmen Sie zu ergreifen haben um Gefährdungen Ihrer Mitarbeiter bzw. Ihrer Produkte ausschließen zu können.

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Thermografische Untersuchungen

Was ist Thermografie?

Bei Thermografischen Untersuchungen handelt es sich um ein sogenanntes bildgebendes Verfahren, wobei die Temperaturen an den Oberflächen von Objekten gemessen und angezeigt werden. Da die Infrarotstrahlung für das menschliche Auge nicht ohne Weiteres sichtbar ist, verwendet man, um diese Strahlung sichtbar zu machen Wärmebildkameras. Die Kamera wandelt die Strahlung dabei in elektrische Signale um und erzeugt daraus ein Wärmebild.

Jedes Objekt, dass eine höhere Temperatur als der absolute Nullpunkt, der bei -273,15 °C liegt, sendet eine Wärmestrahlung. Somit kann es bei Messungen eines Objektes durch umliegende Wärmequellen zu Abweichungen von den eigentlichen Ergebnissen kommen. Will man diese Verfälschungen umgehen, wird vor der Messung ein Emissionsgrad definiert. Dieser gibt an wie viel Strahlung das Objekt im Vergleich zu einem idealisiertem schwarzen Körper abgibt. Durch diesen Faktor könne Messungsungenauigkeiten vermindert bzw. vermieden werden.

Wo wird Thermografie eingesetzt?

Das ursprüngliche Einsatzgebiet der Thermografie war und ist auch heute noch der militärische Gebrauch. Durch die Weiterentwicklung der Technologie ist es uns heute darüber hinaus möglich Wärmebildkameras auch in gewerblichen und zivilen Gebieten effizient einsetzen.

In zivilen Bereichen werden diese Kameras meistens dazu verwendet um die Wärmedämmung von Häusern zu überprüfen. Zusätzlich lassen sich auch Strukturanalysen des Mauerwerks anhand dieser Bilder anfertigen.

Auch kann man bei Rohrleitungsschäden so, ohne ganze Wände aufstemmen zu müssen, Risse lokalisieren. Auch in der modernen Medizin werden thermografische Geräte verwendet um Entzündungsherde diagnostizieren zu können.

Dass thermografische Untersuchungen zu den zerstörungsfreien Werkstoffprüfungen gehören, machen sich viele industrielle Unternehmen zu Nutzen. Die Thermografie gestattet es der Industrie ihre Anlagen auf unerwünschte Wärmequellen zu testen ohne die Anlage außer Betrieb nehmen zu müssen. Oder Es ist möglich die Verlustleistungen an Elektronischen Baugruppen, wie Schaltschränken, zu ermitteln.

Welche Vorteile gewinnen Sie durch thermografische Messungen?

Unsere Messungen mit Wärmebildkameras können auch auf größere Entfernung gesehen, wodurch man möglichen Gefahrenquellen fernbleiben kann, wie zum Beispiel bei Hochspannungsleitungen der Fall ist. An Ihren Maschinen können Sie mit Hilfe unserer Untersuchung Schäden durch erhöhte Temperatur, wie es bei Wälzlagern der Fall sein kann, frühzeitig vermeiden.

Ein großer Vorteil unserer Messung gegenüber der punktweisen Messung mit einem Thermometer ist, dass wir es schaffen eine große Fläche gleichzeitig zu messen und zu überwachen, was eine enorme Zeitersparnis mit sich bringt. Auch können wir die Messung an nicht beleuchteten Orten und Anlagen durchführen, da wir für unsere Messungsergebnisse nicht auf eine Beleuchtung angewiesen sind.

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DGUV R 112-198/199

Im Rahmen der DGUV R 112-198 wird den Teilnehmern in dieser Schulung vermittelt, wie sie persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) sicher handhaben können. Diese PSAgA sind von entscheidender Bedeutung, da sie vor potenziell tödlichen Gefahren schützen, wenn alle technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen ausgeschöpft wurden. Eine sorgfältige Auswahl und die korrekte Anwendung der passenden PSAgA sind daher von großer Wichtigkeit.

Die DGUV Regel 112-198 unterstützt Unternehmerinnen und Unternehmer sowie alle anderen verantwortlichen Akteure im Bereich Arbeitsschutz dabei, diese Aufgabe erfolgreich zu bewältigen. Indem sie für eine fachgerechte Unterweisung
sorgt, trägt sie maßgeblich zur Sicherheit am Arbeitsplatz bei und hilft, potenzielle Unfälle und Risiken effektiv zu minimieren.

Gemäß DGUV R 112-199 werden den Teilnehmern sowohl theoretisch als auch praktisch Fertigkeiten im Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen vermittelt.

Persönliche Absturzschutzausrüstungen, die für Rettungsmaßnahmen aus Höhen und Tiefen eingesetzt werden, dienen als Rettungssysteme und gehören zu den individuellen Schutzmaßnahmen. Diese Rettungssysteme haben das Ziel, den Benutzer
oder die zu Rettende vor einem Absturz zu schützen. Dies kann durch die Verhinderung eines Sturzes oder das Auffangen eines freien Falls während des Rettungsvorgangs erfolgen. Sie setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, wobei mindestens eine Körperhaltevorrichtung
wie ein Rettungsgurt und ein Befestigungssystem enthalten sind. Diese Komponenten ermöglichen eine zuverlässige Verankerung, um den Benutzer sicher mit der Ausrüstung zu verbinden.

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Gefahrgutbeauftragte im Bereich ADR

Unsere zertifizierten Gefahrgutbeauftragten sind spezialisiert auf sichere und gesetzeskonforme Transportlösungen gemäß ADR-Richtlinien. Mit langjähriger Erfahrung gewährleisten wir den Schutz Ihrer wertvollen Güter und minimieren das Risiko von Unfällen oder Zwischenfällen während des Transports.

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